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Die Voraussetzungen für die Riester Rente

Die Riester Rente ist für viele Angestellte eine Form der Privaten Altersvorsorge. Oftmals reicht die gesetzliche Rente hinten und vorne nicht aus, um davon entspannt leben zu können. Schließlich möchte man im Alter auch entspannt leben können und nicht jeden Cent fünfmal umdrehen müssen. Man möchte als Rentner noch etwas erleben, auch reisen. Was man bisher aus zeitlichen Gründen vielleicht nicht konnte, möchte man dann nachholen, vorausgesetzt natürlich, man kann es gesundheitlich noch. Die Beitragszahlungen zur Riester Rente erfolgen monatlich zusätzlich zu den Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenkasse. Die Riester Rente ist natürlich freiwillig und ersetzt nicht die gesetzliche Rentenversicherung. 
Damit sich das Sparen lohnt und man als Rentenversicherungspflichtiger an der Riester Rente festhält, erhält man dafür eine Förderung vom Staat. Entweder erhält man eine zusätzliche Zugabe zur Privaten Altersvorsorge oder aber man erhält einen extra Sonderabzug, was also bedeuten würde, das man weniger Steuern zahlt. Beides erhält man jedoch nicht. Das Finanzamt überprüft, welche Art der Förderung geeigneter ist. Die Riester Rente bzw. die staatlichen Förderungen zur Riester Rente sind jedoch an einige Voraussetzungen geknüpft. Das man der Rentenversicherungspflicht unterliegen muss, ist schon mal eine. Eine weitere ist die Auszahlungsform. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich in Form einer monatlich wiederkehrenden Rentenzahlung, also einer Leibrente. Außerdem erhält man sein Geld nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt. Hier gibt es jedoch eine Ausnahme. In Deutschland gibt es bestimmte Berufsgruppen, welche schon ein früheres Rentenalter haben. Diese erhalten dann natürlich die Riester Rente auch entsprechend früher. 
Auch für die staatlichen Förderungen gibt es einige Voraussetzungen, die nicht verletzt werden dürfen. Beispielsweise darf man nicht früher sterben. So blöd dies klingen mag, aber es ist wirklich so. Wer vorm Eintritt des Rentenalters stirbt, muss sämtliche erhaltene Förderungen wieder zurückzahlen. Zurückzahlen kann man natürlich nicht mehr selbst, sondern dies übernimmt dann der Ehepartner. Kann der Ehepartner jedoch den Vertrag des Verstorbenen komplett übernehmen und weiterführen, dann darf man die Förderung behalten. Auch sollte man nach Möglichkeit den Vertrag nicht während seiner Laufzeit kündigen. Muss man dies trotzdem tun, beispielsweise weil man finanziell nicht mehr in der Lage ist den Vertrag fortzuführen, dann möchte der Staat ebenfalls sämtliche Förderungen wiedersehen. 
Man sollte sich also vorher genau überlegen, ob die Riester Rente geeignet ist oder nicht. Im Idealfalle zieht man einen unabhängigen Finanzberater zu Rate, welcher alle nötigen Kniffs und Tricks kennt. Ebenfalls kann dieser Alternativmöglichkeiten zur Riester Rente aufzeigen und darüber ausreichend Informationen geben. Natürlich unterstützt er auch beim Vertragsabschluss.